Am 4. Juli 2024 fand ein vom Hauptverband der deutschen Bauindustrie initiiertes Webinar zum Thema CO2-Schattenpreis, mit Fokus auf die Verkehrsinfrastruktur statt.
Dipl.-Ing. Anne-Caroline Erbstößer, Referentin für Nachhaltigkeit beim HDB, sprach über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für klimaverträgliches Bauen.
Fenja Desirée Schuylenburg, Projektleiterin bei der Drees & Sommer SE, präsentierte ihre Überlegungen dazu, wie der Bedarf an Klimaschutz gedeckt werden kann, ohne dabei den Klimaschutz zu gefährden. Sie kommt zu der Einschätzung, dass nachhaltiges Planen und Bauen bereits stattfindet und CO2 jetzt in die Ausschreibungs- und Vergabeprozesse eingebunden werden muss. Zusätzliche Kompetenzen müssten in die Prozesse integriert und Teil des Wandels und der Bestand sinnvoll genutzt werden.
Dr.-Ing. Dirk Ebersbach, Geschäftsführer der VIA IMC GmbH und Innovation Director bei der VINCI Construction Deutschland / Eurovia betrachtete C02 als Wertungskriterium bei Asphaltmaßnahmen. Er kommt in seiner Darstellung zu dem Ergebnis, dass Umwelt-Produktdeklarationen (EPD) wichtig für die Zukunft als Zertifizierung sind, wir jetzt und heute Anreize für die CO2 Reduzierung, Transparenz im Prozess und ein einfaches Berechnungsverfahren benötigen. In ersten Pilotprojekten zeige sich, dass für den Asphaltbereich ein praktikables Modell vorliegt, allerdings setze ein Schattenpreis von 237 EURO/t beim Asphalt keine Anreize, dieser müsste für ein Vergabekriterium erhöht werden oder mindestens 30% in der Wertung betragen.
Louis-Philipp Lang, Abteilungsleiter Straßenbau, Geschäftsführer BFA Straßenbau und Geschäftsführer BFA Gußasphalt stellt in seinem Vortrag fest: „CO2 ist nicht Nachhaltigkeit“. Die Klimaschutzziele und Gesetze auf Bundes- und EU-Ebene sind auf CO2-Reduktion ausgerichtet, aber nicht auf Nachhaltigkeit insgesamt. Politische und Sektorziele werden in CO2 gemessen und der Aufwand, alle Nachhaltigkeitskriterien in den Wettbewerb zu stellen, ist nicht leistbar.
CO2-Emissionen transparent und messbar zu machen sowie sie zu reduzieren bedeutet Aufwand! Das Schattenpreismodell reduziert diesen Aufwand auf ein Minimum. Die Daten werden durch Auftraggeber bzw. Baustoffhersteller vorgegeben. Der Schattenpreis wird durch einfache Kalkulation über das Massenmodell ermittelt.
Eine klimafreundliche Vergabe ist möglich und zwar fair dadurch, dass (Bau-) Unternehmen nur für Emissionsreduktion der ausgeschrieben, eigenen Bauleistungen (und Logistik) verantwortlich sind und Emissionen bspw. aus dem Baustoffbereich durch verbindliche Angaben (EPD) der Hersteller belegt werden. Transparent durch Auftraggeber eine verbindliche CO2-Preis-Festlegung und Datengrundlage (bspw.ÖKOBAUDAT) Unbürokratisch durch eine Vorgabe der Berechnungssystematik (bspw. durch ein Tools, oder bestehende Lösungen wie QNG-Ökobilanzierung über den Lebenszyklus) seitens der Auftraggeber.
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie engagiert sich hier: Er will die Klimaziele des Staates und der BAUINDUSTRIE zusammenbringen, und zwar: proaktiv, leistbar für ausschreibende Stellen und für jedes Bauunternehmen, funktionierend bei allen Vergabemodellen, mit der Möglichkeit zur Optimierung und weg vom reinen Preiswettbewerb, hin zum Ideenwettbewerb.
Das Impulspapier „Klimaverträglich bauen mit einem Schattenpreis für Co2-Emissionen kann kostenlos auf der Website des HDB heruntergeladen werden. https://www.bauindustrie.de/themen/artikel/studie-klimavertraeglich-bauen