„Runder Tisch Sondervermögen“ des Verkehrsministeriums mit Bauindustrie
Auf Einladung von Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen fand am 29. Januar ein „Runder Tisch zum Thema Sondervermögen“ mit Vertretern der Bauindustrie, der Industrie- und Handelskammern und Logistikwirtschaft im Gästehaus der Landesregierung in Kiel statt. Der Minister wies darauf hin, dass das inzwischen zur Verfügung stehende Geld schnellstmöglich in Bauaktivitäten umgesetzt werden müsse. «Es ist der 1A-Wunsch, dass wir überall Baustellen errichten», sagte Madsen. «Ich wünsche mir natürlich dann auch von Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein eine gewisse Geduld.» Er habe in den vergangenen Monaten regelmäßig Mails erhalten, warum es nicht mehr Baustellen im Land gebe. Ziel des Runden Tisches sei es, Möglichkeiten für eine schnellere Umsetzung zu generieren, wobei in alle Richtungen neu gedacht werden müsse – möglicherweise auch unter einer Verschiebung der Verantwortungsbereiche.
Eine Mitarbeiterin des Ministeriums erläuterte die derzeitige Budgetsituation: Für die nächsten fünf Jahre stünden zusätzlich 200 Mio. Euro für den Straßen- und Brückenbau zur Verfügung, zusätzlich zu den in den nächsten Jahren jährlichen insgesamt 120 Millionen Euro (bisher 80 plus zusätzliche 40 Millionen). Durch das Sondervermögen sollen zusätzlich 40 Maßnahmen finanziert werden, wobei hier 29 Projekte aus dem Straßenbau und 11 Projekte für Ersatzneubauten vorgesehen seien. Für das Jahr 2026 werde jedoch zunächst „nur“ ein zusätzliches Investitionsvolumen von 15 Mio. Euro veranschlagt, die rechnerisch verbleibenden 25 Mio. Euro auf die restlichen Jahre verteilt. Dafür seien insgesamt 20 Stellen beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) zu besetzen.
Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge
Des Weiteren stellte das Ministerium in Aussicht, dass bei den Erhaltungsmaßnahmen neue Möglichkeiten zur Umsetzung über das ECI (Early Contractor Involvement)-Modell ausgeschöpft werden sollen. Dieses Modell sieht eine Einbeziehung von ausführenden Unternehmen bereits in der Planungsphase vor. Prozessbeschleunigend würden auch die Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge auf 100.000 Euro sein, ebenso wie die freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb oder Bekanntmachung bis zu einem Auftragswert von 1 Mio. Euro. Die Aufnahme sogenannter Bieterlisten werde geprüft. Hierbei würden die Unternehmen einmal ihre Eignung nachweisen und müssten diese in weiteren Ausschreibungen nicht erneut darlegen. Eine Mitarbeiterin des LBV.SH kündigte zudem an, die Digitalisierung im Bauprozess, insbesondere im Hinblick auf die Nachweisführung gemeinsamer Datenplattformen, voranzutreiben.
Gesamte zur Verfügung stehende Bauzeit nutzen
Holger Hansen, Vorstandsmitglied des Bauindustrieverbandes Hamburg Schleswig-Holstein, begrüßte die angesprochenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau und wies darauf hin, dass die vorgesehene Zeitschiene von zusätzlichen Mitteln für 5 Jahre für die beteiligten Unternehmen nicht die hinreichende Kontinuität abbilden würden. Zudem mahnte er an, dass die Ausschreibungstätigkeit regelmäßig erst im Sommer tatsächlich in Schwung komme. Insoweit wäre bei einer kontinuierlichen Ausschreibungstätigkeit die Möglichkeit gegeben, die gesamte zur Verfügung stehende Bauzeit auch zu nutzen, da dies ein sehr großer Hebel zur Umsetzung sei.
Stefan Lübke, Geschäftsführer des Bauindustrieverbandes Hamburg Schleswig-Holstein, erinnerte an die mit dem LBV in der Vergangenheit erfolgte Absprache, dass die neuen Beschaffungsmodelle zunächst im Wesentlichen für die Abarbeitung der zusätzlichen Mittel aus dem Sondervermögen zur Anwendung kommen sollten, mithin für jedes Projekt die optimale Verfahrensart und Vertragsform auszuwählen ist. Auf die Möglichkeit zur Partizipation aller Unternehmensgrößen wurde ebenfalls von weiteren Vertretern des Verbandes hingewiesen und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen angemahnt.
Fortsetzung des „Runden Tisches“ in drei bis vier Monaten
Minister Madsen betonte, dass nur mit gemeinsamer Analyse Lösungen gefunden werden können und dass dies zu einem permanenten gemeinschaftlichen Prozess werden möge. Dazu solle in etwa drei bis vier Monaten eine Fortsetzung des „Runden Tisches“ stattfinden.




