Seit 1. Januar gültig: die neue Hamburgische Bauordnung

Hamburg hat seine Landesbauordnung deutlich entschlackt: Mit Inkrafttreten der Neufassung der Hamburgischen Bauordnung können ab dem 1. Januar 2026 Baugenehmigungen beispielsweise schneller erteilt werden, zudem reicht für bestimmte Gebäude lediglich eine sogenannte Genehmigungsfreistellung. Auch Umbauten im Bestand und Dachaufstockungen sind für Bauherrinnen und Bauherren von nun an deutlich einfacher umzusetzen. Außerdem können Bauanträge über den neuen, länderübergreifenden Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ eingereicht werden. Bauvorhaben können somit insgesamt besser umgesetzt werden.

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „2026 wird das Bauen in Hamburg schneller, einfacher und günstiger. Die neue Hamburgische Bauordnung erleichtert das Bauen im Bestand und vereinfacht Aufstockungen und Umnutzungen, gleichzeitig stellen wir kleinere Wohngebäude ab 2026 genehmigungsfrei – ebenso wie Wärmepumpen, Ladestationen für E-Autos und Balkonkraftwerke. Die Genehmigungsverfahren werden beschleunigt, etwa durch den neuen, länderübergreifenden Online-Dienst „Digitale Baugenehmigung“. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes war es ein langer Weg, daher bedanke ich mich bei allen Beteiligten aus den Kammern, der Baubranche sowie den Fachbehörden und Bezirksämtern für ihre wertvollen Anregungen. Ich bin überzeugt, dass die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinsam mit dem neuen Hamburg-Standard für weiteren Schwung im Wohnungsbau sorgen werden.“

Der Senat hatte der Neufassung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) am 29. Oktober 2024 zugestimmt, die Bürgerschaft am 27. November 2024. Danach hat das Amt für Bauordnung und Hochbau der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen die Sonderbauverordnungen angepasst und durch die Neufassung der Bauordnung ausgelöste Änderungen in Fachrechtsgesetzen vorgenommen. Auch die Software zum Bearbeiten von Bauanträgen wurde entsprechend angepasst und die am Bau Beteiligten über die zahlreichen Änderungen informiert und geschult, damit das Gesetz Anfang 2026 in Kraft treten kann.

Die Änderungen im Überblick finden Sie hier.

Weitere Informationen unter: www.hamburg.de/baugenehmigung.

(Foto: Willing-Holtz Fotografie GbR)