Novellierung des Klimaschutzgesetzes in Schleswig-Holstein beschlossen

Der schleswig-holsteinische Landtag hat am 30. Januar mit der Regierungsmehrheit die umfangreiche Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) beschlossen. Durch das Gesetz werden zum einen umfangreiche Änderungen aus dem Bundesrecht in Landesrecht umgesetzt, insbesondere aus dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), dem Klimaanpassungsgesetz (KAnG) sowie dem Energieeffizienzgesetz EnEfG) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Zusätzlich werden aber auch die Anstrengungen für landesspezifische Klimaschutzmaßnahmen verstärkt. Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz sieht ein umfangreiches und sektorenübergreifendes Maßnahmenpaket vor – in den Bereichen Photovoltaik (PV), Verkehr, Fernwärme, Heizungstausch und Wärmeplanung. Kreise und kreisfreie Städte müssen bis 2029 Klimaanpassungskonzepte erstellen.

Der Bauindustrieverband Hamburg Schleswig-Holstein hatte in einem Anhörungsverfahren über die Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e.V. (UVNord) zum Gesetz Stellung bezogen: „Die Festlegung von Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040 setzt ein klares Signal für entschlossenen Klimaschutz. Die Bauindustrie unterstützt diese Zielsetzung und versteht sie als Chance, nachhaltige Bauweisen, die Nutzung erneuerbarer Energien und energieeffizienter Technologien weiter zu fördern. Gleichzeitig ist eine Balance zwischen ambitionierten Zielen und der Realisierbarkeit auf Seiten der Unternehmen essenziell, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu gewährleisten. Die Bauindustrie benötigt einen Rechtsrahmen, der technologieoffen gestaltet ist, um Raum für innovative Lösungen zu schaffen. Statt auf starre Vorgaben zu setzen, sollten Zielwerte definiert werden, die Anreize für die Entwicklung neuer Materialien und Bauweisen bieten. Nur so kann das volle Potenzial der Branche zur Reduzierung von Emissionen ausgeschöpft werden.“
(Foto: ndr.de)

Mehr Informationen zum beschlossenen Klimaschutzgesetz