Neue Hamburgische Bauordnung beschleunigt Baugenehmigungen

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat am 29. Oktober die Neufassung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) beschlossen. Sie bringt einige positive Neuerungen mit sich. Ein zentrales Element der Reform ist das Genehmigungsfreistellungsverfahren für bestimmte Wohngebäude, das es ermöglicht, kleinere Wohnbauprojekte ohne umfangreiche Genehmigungen zu realisieren. Auch Umbauten im Bestand, besonders bei der Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnraum, werden erleichtert. Gleichzeitig passt Hamburg viele Regelungen der Musterbauordnung an und fördert den digitalen Prozess bei der Einreichung und Verwaltung von Bauanträgen. Dies dient sowohl der Effizienzsteigerung als auch der Transparenz im Prüfungsprozess.

Zudem erweitern die neuen Zugangsbedingungen für Fachkräfte aus dem Ausland zur Bauvorlageberechtigung den Pool an qualifizierten Kräften in Hamburg, was aus Sicht der Bauindustrie eine wertvolle Ergänzung darstellt.

Bedauerlicherweise enthält die Neufassung der Hamburgischen Bauordnung keine Regelung zur sogenannten Vollständigkeitsfiktion für Bauantragsunterlagen. Eine solche Fiktion könnte sicherstellen, dass Bauanträge automatisch als vollständig gelten, wenn die Bauaufsichtsbehörde innerhalb einer festgelegten Frist keine Rückmeldung zu fehlenden Unterlagen gibt. „Das Fehlen dieser Regelung bedeutet, dass sich Bauantragsverfahren weiterhin durch wiederholte Nachforderungen verzögern können“, so Manja Biel, Hauptgeschäftsführerin des Bauindustrieverbandes Hamburg Schleswig-Holstein. „Wünschenswert wäre eine verbindliche Vollständigkeitsprüfung innerhalb einer bestimmten Frist. Aus Sicht der Bauindustrie wäre dies ein entscheidender Schritt, um den Genehmigungsprozess verlässlicher und effizienter zu gestalten.“

Nach dem Senatsbeschluss befasst sich nun die Bürgerschaft mit der Neufassung der Hamburgischen Bauordnung. Voraussichtlich tritt das Gesetz Anfang 2026 in Kraft.

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Zur Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft